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Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 17.12.2008 · Quelle: Findok

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3.3.1.11. Darstellung in Tabellenform 379   Besteuerung von weißen Fonds natürliche Person unbeschränkte Steuerpflicht Fondsanteil im Privatvermögen inländische kuponauszahlende Stelle Ausschüttung Steuerpflicht KESt Steuersatz endbesteuert Quellensteueranrechnung gesamte Ausschüttung ja Ja 25% Ja nein ausschüttungsgleicher Ertrag Steuerpflicht KESt Steuersatz endbesteuert Quellensteueran rechnung Zinsen Inland ja Nein 1) 25% ja 2) --- Zinsen Ausland ja Nein 1) 25% ja 2) Veranlagung Dividenden Inland ja ja (indirekt) 25% ja 2) --- Dividenden Ausland ja Nein 1) 25% ja 2) Veranlagung Substanzgewinne Anleihen nein nein --- steuerfrei --- Substanzgewinne Aktien ja, von 20% 3) Nein 1) 25% ja 2) --- sonstige Erträge ja nein 25% --- --- Sicherungssteuer Wert gemäß § 42 Abs. 4 ja 4) ja 25% nein 5) --- 1) Die Versteuerung erfolgt mittels Veranlagung gemäß § 37 Abs. 8 Z 4 EStG 1988. 2) Tarifveranlagung gemäß § 97 Abs. 4 EStG 1988 ist auf Antrag möglich. 3) 80% der Substanzgewinne aus Aktien sind steuerfrei. 4) Bei Unterlassen der Beibringung einer Bestätigung der Offenlegung. 5) Die Sicherungssteuer ist auf die Einkommensteuerschuld im Rahmen der Veranlagung in voller Höhe anrechenbar.