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Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 17.12.2008 · Quelle: Findok

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3.4.3.8. Darstellung in Tabellenform 462   Besteuerung von schwarzen Fonds juristische Person beschränkte Steuerpflicht iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und Z 3 KStG 1988 Fondsanteil nicht im Betriebsvermögen inländische kuponauszahlende Stelle Ausschüttung Steuerpflicht KESt Steuersatz endbesteuert Quellensteueranrechnung gesamte Ausschüttung ja Ja 25% ja nein ausschüttungsgleicher Ertrag Steuerpflicht KESt Steuersatz endbesteuert Quellensteueranrechnung Wert gemäß § 42 Abs. 2 ja nein 25% --- nein Sicherungssteuer Wert gemäß § 42 Abs. 4 ja 1) ja 25% nein 2) --- 1) Bei Unterlassen der Beibringung einer Bestätigung der Offenlegung. 2) Die Sicherungssteuer ist im Wege der Veranlagung auf die Körperschaftsteuer anzurechnen. 3.4.4. Im Vermögen einer eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung 463 Zur Behandlung von ausländischen Investmentfondsanteilen im Vermögen eigennütziger oder gemischtnutziger Privatstiftungen siehe StiftR 2001 Rz 89 bis Rz 91b. 3.5. Mitwirkungspflicht des Anteilinhabers 464 Inhaber von Anteilscheinen an ausländischen Fonds unterliegen - wie es im Steuerrecht bei Auslandsbeziehungen allgemeiner Grundsatz ist - einer erhöhten Mitwirkungspflicht bei der Erforschung der steuerlich relevanten tatsächlichen Verhältnisse. Randzahlen 465 bis 499: derzeit frei