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Arbeitsrichtlinie Versandverfahren (ZK-0910)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.02.2016 · Quelle: Findok

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7. Sensible Waren 7.1. Allgemeines Im Hinblick auf die erhebliche Zunahme der Betrugsfälle mit bestimmten sensiblen Waren im Rahmen des Versandverfahrens wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, deren Ziel es ist, die Zahl der Unregelmäßigkeiten und die Höhe der der Gemeinschaft widerrechtlich entzogenen Abgaben zu verringern. Derzeit sind in diesem Zusammenhang nachstehende Regelungen zu beachten: Abschnitt 7.2. Besondere Bestimmungen für Waren des Anhanges 44c ZK-DVO Abschnitt 7.3. Mitteilungsverfahren für sensible Waren im Versandverfahren Als Arbeitshilfe für den Abfertigungsbeamten befindet sich unter Abschnitt 8. eine Zusammenstellung aller derzeit geltenden Regelungen.