BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.02.2016 · Quelle: Findok
2. Sicherheit 2.1. Allgemeines In diesem Abschnitt werden ausschließlich die für die Stellen der Bürgschaftsleistung maßgeblichen Bestimmungen erläutert. Die für die Abfertigung maßgeblichen Bestimmungen sind im Abschnitt 1. zusammen gefasst.