5.3. Vereinfachter Nachweis des Gemeinschaftscharakters für bestimmte Waren (1) Die folgenden Punkte zeigen die Möglichkeiten zur Feststellung des zollrechtlichen Status "Gemeinschaftsware" folgender Waren auf: Straßenkraftfahrzeuge Eisenbahnwagen Umschließungen von Reisenden mitgeführte Waren (2) Die Regelungen sind gerade bei diesen Warenkategorien erforderlich, da diese üblicherweise nicht von einem Versandschein begleitet werden, der sich auf das Straßenkraftfahrzeug, den Eisenbahnwagen, die Umschließung oder die vom Reisenden mitgeführte Ware bezieht.
