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Arbeitsrichtlinie Versandverfahren (ZK-0910)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.02.2016 · Quelle: Findok

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5.4. Amtshilfe Die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten leisten einander Amtshilfe bei der Nachprüfung der Echtheit und Richtigkeit der Papiere sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung der Förmlichkeiten, mit denen nach Maßgabe dieses Punktes der Gemeinschaftscharakter der Waren nachgewiesen wird.