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Arbeitsrichtlinie Einfuhrabgabenbefreiungen (ZK-1840)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.08.2014 · Quelle: Findok

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12.2. Personenkreis Soweit sich aus den einzelnen Tatbeständen nichts anderes ergibt, können die Befreiungen von jedermann in Anspruch genommen werden.