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Arbeitsrichtlinie Einfuhrabgabenbefreiungen (ZK-1840)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.08.2014 · Quelle: Findok

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3.3. Hausrat zur Einrichtung einer Zweitwohnung (C05) Der Befreiungstatbestand nach Kapitel 1, Titel IV, ZBefrVO ist mit 1.12.2008 entfallen.