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Arbeitsrichtlinie Einfuhrabgabenbefreiungen (ZK-1840)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 26.08.2014 · Quelle: Findok

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ZBefr 1a: Bestätigung ("Vidierung") durch das BMAA Auf diesem Vordruck bestätigt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ("Vidierung") die Richtigkeit der Angaben zur Person des Antragstellers bzw. zur internationalen Organisation und gibt deren Sitz an. Aus der Personenkategorie lässt sich folgendermaßen die Legitimationskartenfarbe ableiten: Personenkategorie Farbe Diplomat, Berufskonsul oder leitender Angestellter einer Internationalen Organisation; haushaltsangehöriges Familienmitglied dieses Personenkreises rot oder orange Nicht leitender Angestellter einer Internationalen Organisation grün Mitglied des Verwaltungs- oder technischen Personals; haushaltsangehöriges Familienmitglied dieses Personenkreises blau Das Feld 'Sonstige Hinweise' enthält beispielsweise Verwendungsbeschränkungen. Für bestimmte Waren können hier besondere Übertragungssperrfristen (das sind befristete oder unbefristete Verfügungsverbote) festgehalten werden. Ausfüllhilfe ZBefr 1e - Seite 1: Ausfüllhilfe ZBefr 1e - Seite 2: