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Arbeitsrichtlinie Verarbeitete tierische Proteine (VB-0321)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Ausfuhr von tierischem Protein, das zur Verfütterung an Nutztiere bestimmt ist, anzuwendenden Beschränkungen sind das Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. 12. 2000, BGBl. I Nr. 143/2000 (Tiermehl-Gesetz), in der Fassung der Tiermehl-Gesetz-Anpassungsverordnung 2004, BGBl. II Nr. 294/2004; die Verordnung, mit der Durchführungsbestimmungen zum Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4. 12. 2000 erlassen werden, BGBl. II Nr. 6/2001 (BSE-Verordnung 2001).