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Arbeitsrichtlinie Verarbeitete tierische Proteine (VB-0321)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.03.2007 · Quelle: Findok

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1.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.