9. Praktische Vorgangsweise bei Ausfuhrabfertigungen 9.1. Befassung der Zollämter, Zuständigkeit 9.1.2. Vorgangsweise bei Ausfuhrkontingenten Im Zusammenhang mit den unter Abschnitt 4.2.4.1. beschriebenen Ausfuhrkontingenten für bestimmte Ursprungswaren des Textil- bzw. Schuhbereichs ergibt sich die Notwendigkeit folgender Verfahrensschritte: Um das Funktionieren des Systems der Ursprungsregeln in Verbindung mit den Ausfuhrkontingenten bewerten zu können, wird die Europäische Kommission (GD TAXUD) mit Hilfe der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten Daten über die jeweiligen Mengen erheben, für die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Ursprungserklärungen auf der Rechnung in Verbindung mit diesen Kontingenten ausgestellt werden. In Österreich ist für die Weitermeldung der Daten an die Kommission das Zollamt Suben zuständig. Das Zollamt Suben wird der Kommission die einschlägigen Daten mindestens einmal monatlich übermitteln. Die von der Kommission berechneten jeweiligen Restmengen werden täglich auf der Internetseite "Quotas & ceilings" der Generaldirektion TAXUD veröffentlicht werden (http://europa.eu.int/comm/taxation customs/databases/qutoa en.htm). Die dort ersichtlichen Mengen liefern aber keine Garantie für ihre Richtigkeit; ausschlaggebend können für einen Ausführer nur die von Mexiko im Windhundverfahren verteilten Mengen sein. Die Kontingente werden mit folgenden laufenden Nummern bestimmt: Kontingentnummern 00.0001 ex 5208 jährliche Menge: 2 Millionen Quadratmeter ex 5209 ex 5210 ex 5211 ex 5212 00.0002 ex 5407 jährliche Menge: 3,5 Millionen Quadratmeter ex 5408 00.0003 ex 5512 jährliche Menge: 2 Millionen Quadratmeter ex 5513 ex 5514 ex 5515 ex 5516 00.0004 ex 5801 jährliche Menge: 0,5 Millionen Quadratmeter ex 5806 ex 5811 00.0011 ex 6402 jährliche Menge: 120.000 Paar 00.0012 ex 6403 (für Männer) jährliche Menge: 250.000 Paar 00.0013 ex 6403 (für Frauen) jährliche Menge: 250.000 Paar 00.0014 ex 6403 (für Kinder) jährliche Menge: 125.000 Paar 00.0015 ex 6404 jährliche Menge: 120.000 Paar Für die Zwecke der Mitteilung über die Zollkontingente auf diesem Internetplatz ist unter dem Begriff "Ursprung" die Bestimmung zu verstehen, wobei Mexiko das Bestimmungsland ist. Der numerische Ländercode für Mexiko ist 412.
