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Arbeitsrichtlinie Mexiko (UP-4500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.02.2011 · Quelle: Findok

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  4.2.5. Neutrale Elemente Bei Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt zu werden: Energie und Brennstoffe, Anlagen und Ausrüstung, einschließlich der für ihre Wartung verwendeten Waren, Maschinen, Werkzeuge, Pressmatrizen und Gussformen sonstige Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen (z.B.: Katalysatoren) oder nicht eingehen sollen.