4.2.5. Neutrale Elemente Bei Feststellung, ob ein Erzeugnis Ursprungserzeugnis ist, braucht der Ursprung folgender gegebenenfalls bei seiner Herstellung verwendeter Erzeugnisse nicht berücksichtigt zu werden: Energie und Brennstoffe, Anlagen und Ausrüstung, einschließlich der für ihre Wartung verwendeten Waren, Maschinen, Werkzeuge, Pressmatrizen und Gussformen sonstige Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen (z.B.: Katalysatoren) oder nicht eingehen sollen.
