7. Präferenznachweise 7.1. Grundsätzliches 7.1.2. Erklärung auf der Rechnung Präferenznachweise gemäß den jeweiligen Ursprungsregeln des mit Mexiko abgeschlossenen Abkommens sind: 1) die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung; 2) die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), die innerhalb bestimmter Wertgrenzen von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung von einem "ermächtigten Ausführer" ausgestellt werden kann Die Angabe der 4-stelligen HS Position ist bei der Rechnungserklärung nicht erforderlich.
