7.8. Wertgrenzen Die Wertgrenze für die Erklärung auf der Rechnung ist nach der Währung zu beurteilen, in der die Ware fakturiert ist. Ist für diese Währung eine Wertgrenze nicht vorgesehen (zB bei Fakturierung in $), so ist für die Prüfung der Wertgrenze der Wert in Euro heranzuziehen. Als Wert ist in der Regel der Rechnungspreis, in Grenzfällen der Ab-Werk-Preis oder der Zollwert zu Grunde zu legen. Die Wertgrenzen für die Erklärung auf der Rechnung (Abschnitt 7.1.), Privateinfuhren durch Reisende und private Kleinsendungen (UP-3000 Abschnitt 7.6.) sind hinsichtlich Euro in der nachstehenden Tabelle hinsichtlich der anderen Währungen der Mitgliedstaaten ist der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 7.8. zu entnehmen Tabelle Wertgrenzen Währung Rechnungserklärung Privateinfuhren durch Reisende Kleinsendungen Euro 6.000 1.200 500
