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Arbeitsrichtlinie Mexiko (UP-4500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 10.02.2011 · Quelle: Findok

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  5.4. Mineralölerzeugnisse Die Regel, dass für Mineralölerzeugnisse die Beförderung in Rohrleitungen über Drittländer als direkte Beförderung gilt, fehlt im Abkommen mit Mexiko.