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Arbeitsrichtlinie Südafrika (UP-4400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2002 · Quelle: Findok

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3.1. Gewerbliche Waren Gewerbliche Waren sind alle Waren, die nicht unter die nachstehend angeführte Begriffsbestimmung "landwirtschaftliche Erzeugnisse" fallen.