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Arbeitsrichtlinie Südafrika (UP-4400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.01.2002 · Quelle: Findok

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7.4.4. Nachträgliche Ausstellung; Duplikate Der Vermerk "Nachträglich ausgestellt" lautet in den Amtssprachen der Staaten der Präferenzzone EG - Südafrika: Der Vermerk "Duplikat" lautet in den Amtssprachen der Staaten der Präferenzzone EG - Südafrika: