1. Anwendungsbereich 1.1. Entwicklung des Abkommens Am 19. Juni 1995 ermächtigte der Rat die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Südafrikas. Nach 25 Verhandlungsrunden wurden am 23. März 1999 die Verhandlungen abgeschlossen. Der Rat genehmigte am 29. Juli 1999 den Vorschlag der Kommission mit der Maßgabe, dass es sich beim Abkommen auf EU-Seite um ein gemischtes Abkommen handelt. Das Handels- und Kooperationsabkommen EG-Südafrika wurde am 11. Oktober 1999 in Pretoria unterzeichnet. Einige unter die Gemeinschaftskompetenz fallende Teile des Abkommens finden mit 1. Jänner 2000 vorläufig Anwendung, da der Abschluss eines gemischten Abkommens sehr zeitaufwendig ist. Ziel des gesamten Abkommens ist unter anderem auch die Unterstützung der Integration Südafrikas in die Weltwirtschaft.
