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Arbeitsrichtlinie Türkei/Agrar (UP-4120)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.01.2010 · Quelle: Findok

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7.2. Nähere Erläuterungen Die Präferenznachweise können in dänischer, englischer, deutscher, italienischer, portugiesischer, französischer, griechischer, niederländischer, schwedischer, finnischer, spanischer oder türkischer Sprache ausgestellt werden.