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Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren" (ZT-2500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.10.2018 · Quelle: Findok

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1.1. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: [email protected]   Die Kontingentstelle ist für die Verwaltung jener Zollkontingente und Zollplafonds, die im Anwendungsgebiet (§ 3 ZollR-DG) beantragt werden, zuständig. Verwaltung umfasst: Erfassung der im Anwendungsgebiet beantragten und an die Kontingentstelle weitergeleiteten Zollkontingente, Prüfung der Meldungen, Weiterleitung der Meldungen nach Brüssel, Prüfung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel, Weiterleitung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel, Mitteilung der erschöpften Zollkontingente, Mitteilung von Wiedereröffnungen von erschöpften Kontingenten oder rückwirkenden Kontingenteröffnungen oder Kontingentersetzungen, Auskunftserteilung über Zollkontingente und Zollplafonds sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft, und Nacherhebung von Abgaben, Erstattung betreffend solche Nacherhebungen, nachträgliche Freigaben von Sicherheitsleistungen und Freigabe von Sicherheiten bei Zollkontingentabfertigungen. Die Tätigkeiten der Kontingentstelle sind in Abschnitt 9 näher ausgeführt.