9.2. Weiterleitung nach Brüssel 9.2.1. Zollkontingentanträge Behandlung der Anträge von der Kontingentstelle Behandlung der Kontingentanträge durch die Kontingentstelle Tag der Antragstellung (= Annahme der Anmeldung) Weiterleitung nach Brüssel bis 11:00 Uhr (Brüsseler Zeit) Ziehung in Brüssel 14:00 Uhr (Brüsseler Zeit) Montag Dienstag Mittwoch der selben Woche Dienstag Mittwoch Donnerstag der selben Woche Mittwoch Donnerstag Freitag der selben Woche Donnerstag Freitag Montag der darauf folgenden Woche Freitag Montag Dienstag der darauf folgenden Woche Samstag, Sonntag Dienstag Mittwoch der darauf folgenden Woche, - gemeinsam mit den Anträgen vom Montag und gereiht nach dem Tag der Annahme der Zollanmeldung Feiertage finden keine Berücksichtigung wie bei den vorstehenden Tagen 1., 2., 3.und 4. Januar erster Werktag nach dem 4. Januar zweiter Werktag nach dem 4. Januar, nicht gereiht nach dem Tag der Annahme der Zollanmeldung Anträge, die in Brüssel in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr einlangen, werden von der Europäischen Kommission auf formelle Richtigkeit geprüft und bei Fehlern im Datenformat zurückgewiesen. Bei zurückgewiesenen Daten ist ein neuer Antrag notwendig. Derartige Fehler sind sofort zu beheben und die betroffenen Daten neuerlich nach Brüssel zu übermitteln. Spätester Termin für die Datenübermittlung für eine Ziehung in Brüssel ab 14:00 Uhr ist derselbe Tag bis 14:00 Uhr. Dieser Zeitpunkt ist ausnahmslos nur für Korrekturen und Nachmeldungen in Anspruch zu nehmen. Um Korrekturen zeitgerecht zu ermöglichen, ist der in Spalte 2 der o.a. Tabelle angegebene Zeitraum für die Meldung nach Brüssel jedenfalls einzuhalten.
