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Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren" (ZT-2500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.10.2018 · Quelle: Findok

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8.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente Zollkontingente können durch Verordnung rückwirkend eröffnet werden; bestehende Zollkontingente können während ihrer Gültigkeitsdauer aufgestockt werden. In diesen Fällen gilt das in Abschnitt 8.1. angeführte Verfahren sinngemäß.