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Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren" (ZT-2500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.10.2018 · Quelle: Findok

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1.3. Zollplafonds Zollplafonds können - unbeachtlich der tatsächlichen Abfertigungsmengen - solange in Anspruch genommen werden, bis seitens der EU mit Verordnung festgelegt wird, dass die Abfertigung zum Plafondzollsatz nicht mehr möglich ist. (Art. 56 Abs. 4 UZK)