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Arbeitsrichtlinie "Verwaltungsabsprache über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente" (ZT-2510)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.11.2017 · Quelle: Findok

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11. "Kritische" Zollkontingente Von jedem Zollkontingent wird der kritische Status im Sinne von Artikel 53 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 bei jeder Zuteilung neu überprüft. Sobald 90 % der Ausgangsmenge erreicht sind, wird der Status automatisch in "kritisch" geändert. Diese Änderungen werden den Mitgliedstaaten als Teil des Ergebnisses jeder Zuteilung mitgeteilt. Der bestehende kritische Status aller Zollkontingente kann auf der Website EUROPA im Internet abgefragt werden.