BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.11.2017 · Quelle: Findok
7. Zuständigkeiten Zuständig für die Verwaltung der Zollkontingente sind die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission und die von den Zollverwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten benannten Zentralstellen.