← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie "Verwaltungsabsprache über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente" (ZT-2510)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.11.2017 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

9. Außergewöhnliche Situationen 9.1. Erschöpfung von Zollkontingenten Die Mitgliedstaaten stellen nach der Erschöpfung eines Zollkontingents keine weiteren Ziehungsanträge auf dieses Kontingent.