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Arbeitsrichtlinie "Verwaltungsabsprache über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente" (ZT-2510)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 22.11.2017 · Quelle: Findok

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10. Einsatz von EDV Gemäß Artikel 54 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 werden Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und Rückübertragungen von Zuteilungsmengen der GD TAXUD über das CCN/CSI-Netz mitgeteilt. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über E-Mail oder Telefon abwickeln. Die Mitgliedstaaten müssen sich mit der Kommission unverzüglich, und zwar vor 14.00 Uhr (Brüsseler Zeit) in Verbindung setzen, wenn sie eine Störung des Netzes bemerken. E-Mail oder Telefon kann auch in dringenden Fällen oder bei der Fehlerkorrektur eingesetzt werden. Telefonische Meldungen müssen so rasch wie möglich per E-Mail bestätigt werden, und Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und Rückübertragungen von Zuteilungsmengen könnten - sofern möglich - in dem für das Kontingentsystem erforderlichen XML Format verschickt werden Die Kommission übermittelt in den letzten drei Monaten des Jahres im Rahmen der normalen täglichen TARIC-Mitteilungen alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Referenzdaten über Zollkontingente für das Folgejahr. Sie werden erforderlichenfalls aktualisiert, und es werden gegebenenfalls neue Referenzdaten hinzugefügt.