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Arbeitsrichtlinie "EFTA-Staaten" (UP-3120)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.01.2010 · Quelle: Findok

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7.4. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und EUR-MED 7.4.4. Nachträgliche Ausstellung; Duplikate 7.4.4.1. Nachträgliche Ausstellung Die nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR1 und EUR-MED ist im Feld 7 mit dem Vermerk "ISSUED RETROSPECTIVELY" in englischer Sprache zu versehen. Wird für eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 nachträglich eine EUR-MED ausgestellt, so ist diese im Feld 7 mit dem Vermerk "ISSUED RETROSPECTIVELY (original EUR.1 No. Datum und Angabe des Ortes)" in englischer Sprache zu versehen. 7.4.4.2. Duplikat Das Duplikat der Warenverkehrsbescheinigung EUR1 und EUR-MED ist im Feld 7 mit dem Vermerk "DUPLICATE" in englischer Sprache zu versehen.