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Arbeitsrichtlinie "EFTA-Staaten" (UP-3120)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.01.2010 · Quelle: Findok

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3. Warenkreis 3.1. Industriell gewerbliche Waren Den Freihandelsabkommen der EG mit den EFTA-Staaten unterliegen die meisten Waren des industriellen - gewerblichen Sektors, das sind die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. Da aber das EWR-Abkommen die bilateralen Abkommen großteils ersetzt sind diese nur mehr im Verkehr mit der Schweiz von Bedeutung.