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Arbeitsrichtlinie "EFTA-Staaten" (UP-3120)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.01.2010 · Quelle: Findok

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7.2. Nähere Erläuterungen Die Präferenznachweise können im Warenverkehr mit den einzelnen Vertragspartnern in deren Landessprache oder in einer Amtssprache der Gemeinschaft ausgestellt werden.