4.
Ursprungserzeugnisse
4.1. Rechtsgrundlagen
Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von
Waren im Verkehr mit den EFTA-Staaten sind in den bilateralen
Freihandelsabkommen enthalten (siehe Abschnitt
11.):
im
Protokoll Nr. 3;
in
Beschlüssen der Gemischten
Ausschüsse;