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Arbeitsrichtlinie "EFTA-Staaten" (UP-3120)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 21.01.2010 · Quelle: Findok

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4. Ursprungserzeugnisse 4.1. Rechtsgrundlagen Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren im Verkehr mit den EFTA-Staaten sind in den bilateralen Freihandelsabkommen enthalten (siehe Abschnitt 11.): im Protokoll Nr. 3; in Beschlüssen der Gemischten Ausschüsse;