3.2. Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Den Freihandelsabkommen der EG mit den EFTA-Staaten unterliegen aber auch die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte, welche im Protokoll Nr. 2 des jeweiligen Abkommens, bei Island noch zusätzlich im Protokoll Nr. 6, angeführt sind.
