Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

(1) Das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 23/2000, in der zuletzt geltenden Fassung, tritt mit Ablauf des 13. September 2020 außer Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) , § 6c, bis sowie hinsichtlich der Tagesmütter/Tagesväter , , , , , und bis treten mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.