Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuzahlung zum Personalaufwand für den überschneidenden Einsatz von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen

(1) Für den personellen Mehraufwand, der sich aus dem täglich überschneidenden einstündigen Einsatz von zwei Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen zur Übergabe der Gruppe ergibt, hat das Land den Erhalterinnen/Erhaltern von Ganztags- und erweiterten Ganztagsgruppen gemäß eine Zuzahlung zu den Beiträgen gemäß in der Höhe von € 300,- monatlich pro Gruppe zu gewähren.

(2) Zuzahlungen zum Personalaufwand sind an die Erhalterinnen/Erhalter mindestens einmal pro Kinderbetreuungsjahr auszubezahlen.

(3) Der in Abs. 1 genannte Betrag ist jährlich ab dem Jahr 2024 wie die Beiträge des Landes zum Personalaufwand gemäß zu valorisieren.

(4) Zu Unrecht bezogene Beiträge sind zurückzuzahlen. Die Landesregierung kann Rückforderungsansprüche auch durch Aufrechnung mit Ansprüchen der Erhalterin/des Erhalters auf Förderungsmittel nach diesem Gesetz mittels Bescheid geltend machen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2023