Endabrechnung
Die Endabrechnung ist nach Abschluss des Vorhabens bei der Landesregierung vorzulegen, wobei im Bedarfsfall Originalbelege verlangt werden können.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Endabrechnung
Die Endabrechnung ist nach Abschluss des Vorhabens bei der Landesregierung vorzulegen, wobei im Bedarfsfall Originalbelege verlangt werden können.