Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beiträge des Landes zu Fortbildungsmaßnahmen

Die Bestimmungen des sind sinngemäß auch auf Organisatoren von fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen anzuwenden, sofern diese Veranstaltungen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Landesregierung erfolgen.