B.2.1.2.2. Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L6e und L7e)512 Unter die Normverbrauchsabgabe fallen auch schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge, welche in die Klasse L7e einzustufen sind. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e sind seit 1. September 2022, aufgrund der Änderung durch BGBl. I Nr. 108/2022, vom Anwendungsbereich des NoVAG 1991 ausgenommen. B.2.1.2.2.1. Klasse L6e (Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge)513 Gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen werden Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach den folgenden Kriterien eingestuft: vier Räder und eine der genannten Antriebsformen:Motor mit Innenverbrennung Selbstzündungsmotor (CI) Fremdzündungsmotor (PI)Motor mit Außenverbrennung, Turbinenmotor oder Kreiskolbenmotor Elektromotor Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeug, bei dem eine der genannten Antriebskonfigurationen mit (einer) anderen kombiniert wird bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ≤ 45 km/h und Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeuges ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeuges ist, und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes. 514 Ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 425 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren. Beispiel: ein leichtes Straßen-Quad B.2.1.2.2.2. Klasse L7e (Schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge)515 Gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen werden Kraftfahrzeuge der Klasse L7e nach den folgenden Kriterien eingestuft: vier Räder und eine der genannten Antriebsformen und Motor mit Innenverbrennung Selbstzündungsmotor (CI) Fremdzündungsmotor (PI)Motor mit Außenverbrennung, Turbinenmotor oder Kreiskolbenmotor Elektromotor Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeug, bei dem eine der genannten Antriebskonfigurationen mit (einer) anderen kombiniert wird Masse in fahrbereitem Zustand: (a) ≤ 450 kg für die Beförderung von Personen (b) ≤ 600 kg für die Beförderung von Gütern und L7e-Kraftfahrzeug, das nicht als L6e-Kraftfahrzeug eingestuft werden kann 516 Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW. Beispiel: Ein schweres Straßen-Quad
