Motorbezogene Versicherungssteuer Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage Berechnung (pro Monat) Ersatzwerte Mindeststeuer (pro Monat) Anmerkungen Pkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,62 € für die weiteren 20 kW - 0,66 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,75 € Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,20 € 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%; - bei vierteljährlicher Entrichtung um 8%; - bei monatlicher Entrichtung um 10%; Pkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,65 € für die weiteren 20 kW - 0,70 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,79 € Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,50 € Pkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung nach 30.09.2020 und WLTP-Wert (kW Verbrennungsmotor - 65 kW) x 0,72 € + (CO2-Ausstoß - 115) x 0,72 € Leistung des Verbrennungsmotors 85 kW oder WLTP-Wert von 125 g/km mind. 5 kW und mind. 5 g/km CO2 anzusetzen Beginnend mit 1.1.2021 werden jährlich der Wert 115 g um den Wert 3 und der Wert 65 kW um den Wert 1 abgesenkt Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung vor 01.10.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,62 € für die weiteren 20 kW - 0,66 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,75 € Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,20 € 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%; - bei vierteljährlicher Entrichtung um 8%; - bei monatlicher Entrichtung um 10%; Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung nach 30.09.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,65 € für die weiteren 20 kW - 0,70 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,79 € (höchstens 76 €) Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,50 € Maximalsteuersatz (pro Monat): 76,00 € Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht (z.B. Klassen L6e, L7e, N1) / Erstzulassung vor 01.10.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,62 € für die weiteren 20 kW - 0,66 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,75 € (höchstens 72 €) Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,20 € Maximalsteuersatz (pro Monat): 72,00 € Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%; - bei vierteljährlicher Entrichtung um 8%; - bei monatlicher Entrichtung um 10%; Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht (z.B. Klassen L6e, L7e, N1) / Erstzulassung nach 30.09.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,65 € für die weiteren 20 kW - 0,70 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,79 € (höchstens 76 €) Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,50 € Maximalsteuersatz (pro Monat): 76,00 € Klasse L1e - L5e / Erstzulassung vor 01.10.2020 Hubraum cm3 x 0,025 € Hubraum von 350 cm3 Keine Steuer erhöht sich bei unterjähriger Entrichtung des Versicherungsentgelts: - bei halbjährlicher Entrichtung um 6%; - bei vierteljährlicher Entrichtung um 8%; - bei monatlicher Entrichtung um 10%; Klasse L1e - L5e / Erstzulassung nach 30.09.2020 (Hubraum cm3 - 52 cm3) x 0,014 € + (CO2-Ausstoß - 52) x 0,2 € Hubraum von 350 cm3 oder WMTC-Wert von 85 g/km mind. 10 g/km CO2 anzusetzen
