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Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 (KfzBStR 2021)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.06.2024 · Quelle: Findok

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Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage Berechnung (pro Monat) Ersatzwerte Mindeststeuer (pro Monat) Anmerkungen Pkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,82 € 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten Pkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN) / Erstzulassung nach 30.09.2020 kein WLTP-Wert kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,82 € Pkw - KlasseM1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug KlasseN) / Erstzulassung nach 30.09.2020 und WLTP-Wert (kW Verbrennungsmotor - 65 kW) x 0,72 € + (CO2-Ausstoß - 115) x 0,72 € Leistung des Verbrennungsmotors 85 kW bzw. WLTP-Wert von 125 g/km mind. 5 kW und mind. 5 g/km CO2 anzusetzen Beginnend mit 1.1.2021 werden jährlich der Wert 115 g um den Wert 3 und der Wert 65 kW um den Wert 1 abgesenkt Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung vor 01.10.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,82 € 20% Erhöhung für Fremdzündungsmotor mit erhöhten Schadstoffgrenzwerten Wohnmobile Aufbauart "SA", mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung nach 30.09.2020 kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € (höchstens 80 €) Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,82 € Andere Kraftfahrzeuge bis 3,5Tonnen Gesamtgewicht (z.B. Klassen L6e, L7e, N1) kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,682 € für die weiteren 20 kW - 0,726 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,825 € (höchstens 80 €) Leistung des Verbrennungsmotors 50 kW 6,82 € KlasseL1e - L5e / Erstzulassung vor 01.10.2020 Hubraum cm3 x 0,0275 € Hubraum von 350 cm3 Keine KlasseL1e - L5e / Erstzulassung nach 30.09.2020 (Hubraum cm3 - 52 cm3) x 0,014 € + (CO2-Ausstoß - 52) x 0,2 € Hubraum von 350 cm3 bzw. WMTC-Wert von 85 g/km mind. 10 g/km CO2 anzusetzen Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht 3,5 t < Kfz ≤ 12 t = 1,55 €/t mind. 15 € 12 t < Kfz ≤ 18 t = 1,70 €/t 18 t < Kfz = 1,90 €/t max. 80 € für Anhänger max. 66 € Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 8 t 15 €