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Arbeitsrichtlinie Zolllager und Verwahrungslager (ZK-0980)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.02.2012 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Anwendungsbereich Gegenstand dieser Arbeitsrichtlinie sind die Zolllager und das Zolllagerverfahren, das zu den Nichterhebungsverfahren und zugleich zu den bewilligungspflichtigen Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zählt. Ferner befasst sich diese Arbeitsrichtlinie mit Verwahrungslagern, demnach mit Orten, die dauernd für die Lagerung von vorübergehend verwahrten Waren zugelassen sind. Nicht Gegenstand dieser Arbeitsrichtline sind die Freilager und Freizonen, für die im Anwendungsgebiet kein wirtschaftlicher Bedarf mehr gegeben ist. 0.1.1. Vorübergehende Verwahrung Hinsichtlich der Bestimmungen über die vorübergehende Verwahrung beschränkt sich diese Arbeitsrichtlinie auf die Vorschriften für die Bewilligung und Betreibung von Verwahrungslagern und deren verfahrenstechnischer Abgrenzung zu der an zugelassenen Warenorten möglichen kurzzeitigen Einzelverwahrung.