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Arbeitsrichtlinie Zolllager und Verwahrungslager (ZK-0980)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.02.2012 · Quelle: Findok

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0.2. Zweck der Arbeitsrichtlinie Die Arbeitsrichtlinie Zoll- und Verwahrungslager dient der bundesweit einheitlichen Anwendung der gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften über Zolllager und Verwahrungslager. Zitierungen werden nur dort verwendet, wo der Hinweis auf die konkrete Rechtsgrundlage zweckmäßig oder von besonderer Bedeutung ist. Die Arbeitsrichtlinie erläutert und interpretiert wo erforderlich die einschlägigen Rechtsgrundlagen und gibt Standards für die praktische Umsetzung von Zoll- und Verwahrungslagern im Anwendungsgebiet (§ 3 ZollR-DG) vor. Abweichungen von den Standards sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch ist bei beabsichtigten Abweichungen der bundesweite Fachbereich zu befassen. 0.3. Rechtsgrundlagen 0.3.1. Zolllager Gemeinsame Bestimmungen für mehrere wirtschaftliche Zollverfahren Artikel 84 bis 90 Zollkodex (ZK) Artikel 496 bis 523 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) Anhang 67 ZK-DVO (Vordrucke für Anträge und Bewilligungen) Anhang 68 ZK-DVO (Beförderung von Waren oder Erzeugnissen von einem Inhaber zum anderen ohne Beendigung des Verfahrens) Besondere Bestimmungen zum Zolllagerverfahren Artikel 98 bis 113 Zollkodex (ZK) Artikel 524 bis 535 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) §§ 63, 64 und 98 Zollrechts-Durchführungsgesetz Anhang 71 ZK-DVO (Informationsblatt INF 8) Anhang 72 ZK-DVO (Liste der üblichen Behandlungen nach Art. 531 und Art. 809 ZK-DVO) 0.3.2. Verwahrungslager Art. 50 bis 55 ZK Art. 185 bis 187a ZK-DVO 0.3.3. Leitlinien Neben den verbindlichen Rechtsvorschriften sind auch die Leitlinien für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zu beachten: ABl. Nr. C 269 vom 24.09.2001 S. 1-50 ABl. Nr. C 219 vom 07.09.2005 S. 7-18 (Ergänzung)