← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Zolllager und Verwahrungslager (ZK-0980)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 20.02.2012 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

5.4. Definitionen 5.4.1. DV-Schema Ein nach den RL/DV erstelltes und formell abgenommenes Softwareprogramm, das die Erfordernisse eines Lagerhalters abdeckt. Die Grundlage für das System stellen die zollgesetzlichen Bestimmungen dar, einschließlich der Überwachungspflicht durch die Zollbehörden. 5.4.2. Systemersteller Jeder Softwareentwickler, der ein DV-Schema für einen Lagerhalter erstellt. Systemersteller können Softwarehäuser, aber auch Lagerhalter sein. Wesentlich sind Kenntnisse auf dem EDV- und Zollsektor. Es ist daher möglich, dass Systemersteller und Systemanwender identisch sind. 5.4.3. Systemanwender Lagerhalter eines Verwahrungs- und/oder Zolllagers, der auf der Grundlage eines Zolllagerbetriebes abgeschlossenen Servicevertrages mit dem Systemersteller eine Bewilligung für die Betreibung eines Verwahrungs- und/oder Zolllagers erhalten hat und im Rahmen dieser Bewilligung tätig ist.