8. Praktische Vorgangsweise bei Einfuhrabfertigungen 8.1. Präferenzzollsätze 8.1.1. Waren mit EU-Ursprung Ursprungserzeugnisse der EU, die aus FYROM (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro) mit Präferenznachweis in die EU eingeführt werden, haben keinen Anspruch auf eine Präferenz.
