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Arbeitsrichtlinie Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) (UP-3310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2012 · Quelle: Findok

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8. Praktische Vorgangsweise bei Einfuhrabfertigungen 8.1. Präferenzzollsätze 8.1.1. Waren mit EU-Ursprung Ursprungserzeugnisse der EU, die aus FYROM (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro) mit Präferenznachweis in die EU eingeführt werden, haben keinen Anspruch auf eine Präferenz.