3.
Warenkreis
Der begünstigte Warenverkehr findet auf Waren Anwendung, die "Ursprungserzeugnisse" FYROMS (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro) sind. Details über den genauen Warenkreis sind dem Titel II des jeweiligen Abkommens zu entnehmen.