← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) (UP-3310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2012 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

3. Warenkreis Der begünstigte Warenverkehr findet auf Waren Anwendung, die "Ursprungserzeugnisse" FYROMS (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro) sind. Details über den genauen Warenkreis sind dem Titel II des jeweiligen Abkommens zu entnehmen.