7.4. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 7.4.4. Nachträgliche Ausstellung, Duplikate 7.4.4.1. Nachträgliche Ausstellung Der Vermerk für die nachträgliche Ausstellung ist dem Artikel 18 zum jeweiligen Ursprungsprotokoll (siehe Abschnitt 11.) zu entnehmen. Im jeweiligen Abkommen ist nur mehr die englische Version "ISSUED RETROSPECTIVELY" vorgesehen. 7.4.4.2. Duplikat Der Vermerk für die nachträgliche Ausstellung ist dem Artikel 19 zum jeweiligen Ursprungsprotokoll (siehe Abschnitt 11.) zu entnehmen. Im jeweiligen Abkommen ist nur mehr die englische Version "DUPLICATE" vorgesehen.
