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Arbeitsrichtlinie Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) (UP-3310)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.06.2012 · Quelle: Findok

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4.3. Ursprung durch Kumulierung 4.3.4. Möglichkeit der Kumulierung Eine Kumulierung ist nur mit Ursprungserzeugnissen möglich. Vormaterialien, die bereits Ursprungserzeugnisse eines Vertragspartnerlandes der jeweiligen Präferenzzone sind und als solche bereits mit Präferenznachweis eingeführt wurden, brauchen - im Gegensatz zu Drittlandsmaterialien - nicht mehr ausreichend bearbeitet werden. 4.3.4.1. Diagonale Kumulierung Die Abkommen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, FYROM, Kroatien, Serbien und Montenegro sehen bereits wie seinerzeit die Pankum (paneuropäische Kumulierung) eine diagonale Kumulierung auch unter Einbeziehung der Türkei (Achtung nur Zollunionswaren) vor. Sie findet aber nur unter bestimmten Voraussetzungen Anwendung. Sie setzt das Bestehen von Freihandelsabkommen mit identen Ursprungsregeln zwischen allen an der Kumulierung beteiligten Partnerländern und die Veröffentlichung des Inkrafttretens dieser Abkommen durch die Europäische Kommission im Amtsblatt C der EU voraus. Eine erste derartige Mitteilung wurde im ABl. Nr. C 62 vom 17.03.2009 S. 20-21 verlautbart. Die letzte diesbezügliche Mitteilung ist dem Abschnitt 11.3. zu entnehmen. Aus der jeweiligen Tabelle kann wie bei PanEuroMed entnommen werden, zwischen welchen Partnerländern und ab wann die diagonale Kumulierung möglich ist. Beispiel: Garne mit Ursprung in Montenegro werden mit Präferenznachweis nach Albanien geliefert und dort zu einem Gewebe verarbeitet. Das Gewebe wird mit Präferenznachweis nach AT gesandt, wo daraus Hemden hergestellt werden. Diese Hemden werden mit Präferenznachweis nach Bosnien und Herzegowina, FYROM, Kroatien und Serbien verkauft. Diese Vorgangsweise ist möglich, weil alle an der Kumulierung beteiligten Länder (AL, BA, RS, ME, FYROM, HR, EU) untereinander Abkommen mit identen Ursprungsregeln abgeschlossen haben, die auch in Kraft sind und von der Europäischen Kommission im Amtsblatt C der EU (siehe Abschnitt 11.3.) verlautbart worden sind (wie bei PanEuroMed). Sie ist aber nur zwischen den in der aktuellen Tabelle im Amtsblatt C der EU (siehe Abschnitt 11.3.) angeführten Ländern anwendbar. Achtung: Die Waren des Anhanges V sind von der Kumulierung ausgeschlossen. 4.3.5. Bestimmung des Ursprungslandes 4.3.5.1. Mehr als Minimalbehandlung Wird eine Ware in der Gemeinschaft aus Vormaterialien (Ursprungserzeugnisse) FYROMS (Bosnien und Herzegowinas, Kroatiens, Albaniens, Serbiens, Montenegros) durch eine über eine Minimalbehandlung hinausgehende Be- und Verarbeitung hergestellt, so gilt diese Ware als Ursprungserzeugnis der Gemeinschaft. Wird eine Ware in FYROM (Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Albanien, Serbien, Montenegro) aus Vormaterialien (Ursprungserzeugnisse) der Gemeinschaft durch eine über eine Minimalbehandlung hinausgehende Be- und Verarbeitung hergestellt, so gilt diese Ware als Ursprungserzeugnis FYROMS (Bosnien und Herzegowinas, Albaniens, Kroatiens, Montenegros). 4.3.5.2. Minimalbehandlung Geht die im Herstellungsland vorgenommene Be- und Verarbeitung an der Ware nicht über eine Minimalbehandlung hinaus, so gilt die Ware nur dann als Ursprungserzeugnis des Herstellungslandes, wenn der im Herstellungsland erzielte Wertzuwachs größer ist als die Werte der Vormaterialien mit Ursprung in anderen Land der Präferenzzone. Ist der Wertzuwachs geringer, so gilt die Ware als Ursprungerzeugnis des Landes der Präferenzzone, auf das der höchste Wert der Vormaterialien entfällt. Unter "Wertzuwachs" versteht man den Ab-Werk-Preis abzüglich des Zollwertes aller Vormaterialien mit Ursprung in Ländern der Präferenzzone oder, wenn dieser nicht bekannt ist, der erste feststellbare Preis, der im Herstellungsland für die Vormaterialien gezahlt wird. 4.3.5.3. Keine Be- und Verarbeitung Ursprungserzeugnisse aus Ländern der Präferenzzone, die in einem anderen Land der Präferenzzone keine Be- oder Verarbeitung erfahren haben, behalten ihren Ursprung bei, wenn sie in ein weiteres Land der Präferenzzone ausgeführt werden.