1. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Westbalkanländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, FYROM, Kroatien, Serbien und Montenegro) Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich umfasst für die Präferenzzone Gemeinschaft, Albanien, Bosnien und Herzegowina, FYROM, Kroatien, Serbien und Montenegro, das Gebiet der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft und Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, FYROMS, Kroatiens, Serbiens und Montenegros. Die Begriffe Gemeinschaft, Albanien, Bosnien und Herzegowina, FYROM, Kroatien, Serbien und Montenegro umfassen auch die Küstenmeere sowie ihre Schiffe und Fabrikschiffe.
