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Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Agrarpolitik" (MO-8300) (MO-8300)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.03.2019 · Quelle: Findok

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3.6.3. Höchstzoll Der Wertzoll und der Agrarteilbetrag (TB) darf einen allenfalls im TARIC festgesetzten Höchstzollsatz nicht überschreiten. Die Höchstzollsätze bestehen zumeist aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll (ZZ oder ZM).