BMF-Richtlinien · Fassung vom 11.03.2019 · Quelle: Findok
3.6.3. Höchstzoll Der Wertzoll und der Agrarteilbetrag (TB) darf einen allenfalls im TARIC festgesetzten Höchstzollsatz nicht überschreiten. Die Höchstzollsätze bestehen zumeist aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll (ZZ oder ZM).