2.13. Notfallverfahren Die Bestimmungen für das Notfallverfahren richten sich nach den Ausführungen der ZK-0910 Abschnitt 3. und sind analog für das NCTS-TIR-Verfahren anzuwenden. (WinEvi Mustereingaben in Anhang 1.) 2.13.1. Abgang im Notfallverfahren Der rote Sonderstempelabdruck ist im Feld "amtliche Vermerke" auf den Volet 1- und Volet 2-Blättern anzubringen (Transport in der EU); die FRN in den vorgesehenen Feldern sowie auf Volet 2 zwischen den Feldern 2 und 7. 2.13.2. Bestimmung im Notfallverfahren Bei der Beendigung des Verfahrens wird keine separate FRN vergeben. Für die Eingabe in WinEvi wird die FRN/MRN oder Lagerpost des anschließenden Verfahrens herangezogen. 2.13.3. Erfassung der Daten in e-zoll Wichtig: Nach Beendigung sind die entsprechenden Datensätze in e-zoll NCTS zu erfassen, um dem Abschnitt 2.14. zu entsprechen. 2.13.4. Evidenz und Versand der Trennabschnitte Die beim Zollamt verbleibenden Stammabschnitte der Carnets TIR sind chronologisch bzw. beim jeweiligen nachfolgenden Zollverfahren abzulegen. Die Rücksendung der Trennabschnitte an ausländische Abgangszollstellen hat in jedem Fall innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen (siehe auch Abschnitt 6.) Weiters siehe Anhang 1. Abschnitt 2.13.5.: derzeit frei 2.13.4.
